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   OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00   

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OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00 (https://dejure.org/2000,12887)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.07.2000 - 7 W 346/00 (https://dejure.org/2000,12887)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 7 W 346/00 (https://dejure.org/2000,12887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 503
  • MDR 2000, 1452
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 16 Ta 566/06

    Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen

    Irgendein tatsächlicher Einfluss, etwa auf die Beweiswürdigung, reicht ebenso wenig aus wie die bloße Möglichkeit sich widersprechender Entscheidungen (vgl. OLG Jena 10. Juli 2001 NJW-RR 2001, 503; Musielak/Stadler ZPO 5. Aufl. 2007 § 148 Rz 5).
  • OLG Köln, 20.03.2019 - 16 W 11/19

    Aussetzung; Werklohnklage

    Deshalb kommt auch eine Aussetzung allein zur Vermeidung einer doppelten Beweisaufnahme nicht in Betracht (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 148 Rdn. 13 Stichwort "Beweisaufnahme"; BeckOK/Wendtland, ZPO, Stand 1.12.2018, § 148 Rdn. 8; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 15. Aufl., § 148 Rdn. 5) Ebensowenig rechtfertigt die bloße Möglichkeit widersprechender Entscheidungen eine Aussetzung (OLG Jena NJW-RR 2001, 503; Stein/Jonas/Roth § 148 Rdn. 25; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 39. Aufl., § 148 Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - W (Kart) 3/19

    Beschwerde gegen die Aussetzung der Verhandlung

    (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 30. März 2005 - X ZB 26/04 , NJW 2005, 1947 [unter II.2.a) und b)aa)], Beschluss v. 28. Februar 2012 - VIII ZB 96/11 , Rz. 7; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17. Oktober 2018 - 2 W 25/18 , Rzn. 6 f.; OLG Jena, Beschluss v. 10. Juli 2000 - 7 W 346/00 , NJW-RR 2001, 503 [unter 1.]).
  • LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenbeiträge - Aussetzung des Verfahrens

    Irgendein tatsächlicher Einfluss, etwa auf die Beweiswürdigung, reicht ebenso wenig aus wie die bloße Möglichkeit sich widersprechender Entscheidungen (vgl. OLG Jena 10. Juli 2001 NJW-RR 2001, 503; Musielak/Stadler ZPO 4. Aufl. 2005 § 148 Rz 5).
  • LAG Hessen, 14.03.2008 - 16 Ta 88/08

    Abmahnung - Aussetzung - Vorgreiflichkeit

    Irgendein tatsächlicher Einfluss, etwa auf die Beweiswürdigung, reicht ebenso wenig aus wie die bloße Möglichkeit sich widersprechender Entscheidungen (vgl. OLG Jena 10. Juli 2001 NJW-RR 2001, 503; Musielak/Stadler ZPO 5. Aufl. 2007 § 148 Rz 5).
  • KG, 06.12.2007 - 12 W 83/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: Prüfungskompetenz des

    Von dieser Entscheidung ist die Entscheidung über den hier vorliegenden Rechtsstreit abhängig, weil das Landgericht Berlin bei seiner Beurteilung des Gegenanspruch der Beklagten an die Entscheidung aus München gebunden ist, die insoweit in Rechtskraft erwächst (anders als in dem vom OLG Jena NJW-RR 2001, 503, entschiedenen Fall).
  • ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
    Die fremde Entscheidung muss über eine Vorfrage des auszusetzenden Prozesses ergehen, d.h. das Gericht rechtlich binden oder beeinflussen (LAG Thüringen 27.06.2001 - 6/9 Ta 160/00 - OLG Jena 10.07.2000 - 7 W 346/00, NJW-RR 2001, 503, 503).
  • OLG Naumburg, 10.11.2009 - 10 W 55/09

    Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf

    Ein Ermessen setzt ein sorgfältiges Abwägen der mit der Aussetzung des Verfahrens verbundenen Verzögerung zu den die Aussetzung möglicherweise rechtfertigenden Interessen einschließlich der für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände mit einer Prognose über den Ausgang des aus der Sicht des Gerichtes präjudizierenden Verfahrens voraus (OLG Jena, Beschluss vom 10.07.2000, Az: 7 W 346/00, NJW-RR 2001, 503).
  • OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Daher ist nach überwiegender Auffassung - der sich der Senat anschließt - eine Aussetzung des Rechtsstreits selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus Gründen der Prozessökonomie sinnvoll und in Anbetracht der kurzen Zeitspanne bis zu den zu erwartenden Entscheidungen zumutbar ist (vgl. auch OLG Jena, NJW-RR 2001, 503 [OLG Jena 10.07.2000 - 7 W 346/00] ; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 148, Rn. 19; Zöller-Gerger, ZPO, 25. Aufl., § 148, Rn.5).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 26/04

    Überprüfung der Vorgreiflichkeit als Voraussetzung zur Aussetzung gem. § 148 ZPO

    Andere fordern eine präjudizielle Wirkung in dem Sinne, dass die Entscheidung des auszusetzenden Verfahrens ganz oder teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, über das in einem anderen Rechtsstreit zu befinden ist (OLG Jena, NJW-RR 2001, 503; ebenso Greger in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 148 Rn. 5; Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 148 Rn. 3; wohl auch Stadler in Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl., § 148 Rn. 5).
  • KG, 17.12.2012 - 23 W 55/12

    Verfahrensaussetzung bei Mitumfassung der mit einer Leistungsklage geltend

  • OLG Frankfurt, 13.11.2014 - 1 W 60/14

    Aussetzung eines Amtshaftungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines

  • OLG Köln, 26.08.2013 - 19 W 25/13

    Aussetzung eines Verfahrens im Hinblick auf ein präjudizielles anderes Verfahren

  • LG Düsseldorf, 30.07.2013 - 4a O 27/12
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 27/04

    Beschwerde gegen die fortdauernde Aussetzung des Klageverfahrens; Anforderungen

  • OLG Jena, 08.06.2011 - 2 W 210/11

    Aussetzungsgrund - Arbeitnehmererfindungsvergütung: Aussetzen des Verfahrens

  • BPatG, 01.04.2003 - 27 W (pat) 105/02
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